Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1991-04
Ausfertigungsdatum: 26.04.1991
Vollzitat:
"Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 26. April 1991 (BGBl. I S. 1179)"
Fußnote
Bek. v. 26.4.1991 I 1179
Eingangsformel
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
I.
Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit die Zuständigkeit für Wein, Likörwein, Schaumwein sowie weinhaltige Getränke (einschließlich Überwachung) übertragen.
II.
Rechtsvorschriften auf diesem Zuständigkeitsgebiet werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit erlassen.
III.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
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