AuswErlV
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV)

    AuswErlV
    Ausfertigungsdatum: 10.04.2013
    Vollzitat:
    "Auswandererberatungserlaubnisverordnung vom 10. April 2013 (BGBl. I S. 805)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 20.4.2013 +++)

    Eingangsformel

    Auf Grund des § 1 Absatz 5 Nummer 2 und 3 des Auswandererschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 2013 (BGBl. I S. 443) verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

    § 1 Antragsverfahren

    (1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Auswandererberatung muss enthalten:
    1. personenbezogene Daten des Antragstellers:
    a) Familienname,
    b) Geburtsname,
    c) Vornamen,
    d) Geschlecht,
    e) Geburtsdatum,
    f) Geburtsort,
    g) Staatsangehörigkeit,
    h) Beruf,
    i) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt,
    j) Telekommunikationsdaten;
    2. geschäftsbezogene Daten:
    a) Anschrift der Hauptniederlassung,
    b) Anschrift jeder Zweigniederlassung.
    (2) Für den Antrag ist das Muster nach der Anlage zu verwenden.
    (3) Soweit es im Einzelfall zur Beurteilung der Zuverlässigkeit oder Sachkunde eines Antragstellers erforderlich ist, kann das Bundesverwaltungsamt nachträglich zum Antrag verlangen, dass ihm über die nach den folgenden Bestimmungen vorgeschriebenen Unterlagen hinaus weitere bestimmte Unterlagen vorgelegt werden.

    § 2 Beurteilung der Persönlichen Zuverlässigkeit

    (1) Zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 des Auswandererschutzgesetzes hat der Antragsteller mit seinem Antrag folgende Unterlagen vorzulegen:
    1. Lebenslauf,
    2. Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses oder im Falle der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates eine gleichwertige Unterlage.
    Mit dem Antrag auf die Erlaubnis ist nach § 30, auch in Verbindung mit § 30b, des Bundeszentralregistergesetzes ein Führungszeugnis zur Vorlage beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen.
    (2) Wird der Antrag auf die Erlaubnis von einer selbständig tätigen Person oder von einer juristischen Person für unselbständig beschäftigte Mitarbeiter gestellt, so kann das Bundesverwaltungsamt zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes oder bei ausländischen Antragstellern ein vergleichbares Dokument verlangen.
    (3) Wird der Antrag auf die Erlaubnis von einer anerkannten gemeinnützigen Organisation für ihre Mitarbeiter gestellt, so ist von dieser ein zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksamer Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorzulegen.

    § 3 Beurteilung der Sachkunde

    Der Bewerber hat zur Beurteilung seiner Sachkunde Unterlagen vorzulegen, aus denen seine Qualifikation für die Beratertätigkeit deutlich wird. Die Sachkunde kann insbesondere durch im Studium und in Aus- und Fortbildungen erworbene Zeugnisse, Zertifikate und ähnliche Urkunden belegt werden. Die erforderliche Sachkunde umfasst insbesondere:
    1. Berufstätigkeit/Berufserfahrung,
    2. Auslandsaufenthalte,
    3. Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts,
    4. Kenntnisse des ausländischen Rechts hinsichtlich der Staaten, für die die Auswandererberatung erbracht werden soll, insbesondere hinsichtlich des jeweiligen Einwanderungsrechts, Staatsangehörigkeitsrechts, Arbeitsrechts und Sozialversicherungsrechts.

    § 4 Mitteilungspflicht

    Änderungen zu den nach den vorstehenden Vorschriften gemachten Angaben sind dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

    § 5 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    Anlage (zu § 1 Absatz 2)

    (Fundstelle: BGBl. I 2013, 807 - 810)
    Ort, Datum
    Absender





    Bundesverwaltungsamt
    Referat II B 6
    50728 Köln
    Antrag/Anträge auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in der Anlage übersende(n) ich/wir Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere Veranlassung.








    Unterschrift, (ggf. Stempel)
     
    Ort, Datum
    Absender





    Bundesverwaltungsamt
    Referat II B 6
    50728 Köln
    Antrag auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich beantrage die Erlaubnis zur Auswanderungsberatung.
    Antragsbegründende Unterlagen habe ich diesem Antrag beigefügt:
    Jaweitere Unterlagen sind noch nachzureichen
    Nein  
    (Zutreffendes bitte ankreuzen)



    Änderungen zu den genannten Daten sind unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. nachzureichen.








    Unterschrift, (ggf. Stempel)
     
    I. Personenbezogene Daten
    Anrede (Titel, Frau, Herr):
     
    Familienname:
     
    Geburtsname:
     
    Vorname(n):
     
    Geschlecht:
     
    Geburtsdatum:
     
    Geburtsort/Land:
     
    Staatsangehörigkeit(en):
     
    Beruf(e):
     
    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:
     
    Telekommunikationsdaten:
    Telefon
     
    E-Mail-Adresse (optional)
     
    II. Geschäftsbezogene Daten
    Hauptniederlassung (Adresse):
     
    Zweigniederlassung (Adresse):
     
    III. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
    (Zutreffendes bitte ankreuzen)
    Polizeiliches Führungszeugnis (Original)JaNein
    LebenslaufJaNein
    Kopie des Personalausweises/ReisepassesJaNein
    IV. Nachweis der Sachkunde
    (Zutreffendes bitte ankreuzen)
    Berufstätigkeit/ BerufserfahrungJaNein
    Wenn ja, Nachweise (Kopien):
     
    AuslandsaufenthalteJaNein
    Wenn ja, Nachweise (Kopien):
     
    Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts (z. B. Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, etc…)JaNein
    Wenn ja, Nachweise (Kopien):
     
    Kenntnisse des einschlägigen ausländischen Rechts (insbesondere Einwanderungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, etc…)JaNein
    Wenn ja, Nachweise (Kopien):
     
    Hinweis:
    Gegebenenfalls können weitere Unterlagen gefordert werden.
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