AUG§1Abs2Bek 17
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Siebzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

    AUG§1Abs2Bek 17
    Ausfertigungsdatum: 24.11.1993
    Vollzitat:
    "Siebzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 24. November 1993 (BGBl. I S. 2045)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 17.12.1993 +++)

      ----

    Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu den kanadischen
    Nordwest-Territorien.
    Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 13. April 1993 (BGBl. I S. 928).
    Bundesministerium der Justiz
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren