Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte Vom 8. März 1996
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin
und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit
des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten
über technische Schutzrechte
Vom 8. März 1996
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte vom 8. März 1996 | 17.03.1996 |
Eingangsformel | 17.03.1996 |
§ 1 | 17.03.1996 |
§ 2 | 17.03.1996 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 20. November 1995 unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte
wird zugestimmt. Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Diepgen
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