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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover Vom 11. Oktober 2002

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin
und dem Land Niedersachsen
über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse
Berlin - Hannover
Vom 11. Oktober 2002
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover vom 11. Oktober 200220.10.2002
Eingangsformel20.10.2002
§ 120.10.2002
§ 220.10.2002
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

(1) Dem am 22. und 28. Mai 2002 unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover
wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der
Staatsvertrag nach seinem § 13 Abs. 1
in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
*
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
Fußnoten
*)
Entsprechend der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 59) tritt der
Staatsvertrag am 01.01.2003 in Kraft.
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