Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 1. Oktober 1971
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts
für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 1. Oktober 1971
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 1. Oktober 1971 | 20.10.1971 |
Eingangsformel | 20.10.1971 |
Auf Grund des
Artikels II Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
vom 16. Juli 1971 (GVBl. S. 1217) wird hiermit bekanntgemacht, daß das
Abkommen
nach seinem
Artikel 14 Abs. 3 Satz 1
für Berlin am 9. August 1971 in Kraft getreten ist.
Die Berliner Ratifikationsurkunde ist dem Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz am 9. August 1971 zugegangen.
Berlin, den 1. Oktober 1971
Der Senator für Gesundheit und Umweltschutz
Wolters
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