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DE - Landesrecht Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 1. Oktober 1971

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts
für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 1. Oktober 1971
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 1. Oktober 197120.10.1971
Eingangsformel20.10.1971
Auf Grund des Artikels II Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
vom 16. Juli 1971 (GVBl. S. 1217) wird hiermit bekanntgemacht, daß das
Abkommen nach seinem Artikel 14 Abs. 3 Satz 1
für Berlin am 9. August 1971 in Kraft getreten ist.
Die Berliner Ratifikationsurkunde ist dem Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz am 9. August 1971 zugegangen.
Berlin, den 1. Oktober 1971
Der Senator für Gesundheit und Umweltschutz
Wolters
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