Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 16. Juli 1971
Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und
Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen
Vom 16. Juli 1971
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen vom 16. Juli 1971 | 28.07.1971 |
Eingangsformel | 28.07.1971 |
Artikel I | 28.07.1971 |
Artikel II | 28.07.1971 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel I
Dem Abkommen vom 14. Oktober 1970 über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzugeben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Neubauer
Bürgermeister
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