Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 10. Dezember 1974
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts
für medizinische Prüfungsfragen
Vom 10. Dezember 1974
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen vom 10. Dezember 1974 | 18.12.1974 |
Eingangsformel | 18.12.1974 |
§ 1 | 18.12.1974 |
§ 2 | 18.12.1974 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem Abkommen vom 30. Mai 1974 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (GVBl. 1971 S. 1217, 1885) wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzugeben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Schütz
Feedback