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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 15. Juni 1983

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts
für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 15. Juni 1983
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 15. Juni 198326.06.1983
Eingangsformel26.06.1983
§ 126.06.1983
§ 226.06.1983
Anlage - Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen26.06.1983
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem Abkommen vom 21. Oktober 1982 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (GVBl. 1971 S. 1217, 1885), geändert durch Abkommen vom 30. Mai 1974 (GVBl. S. 2802; 1975 S. 2364), wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzugeben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Weizsäcker

Anlage

Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts
für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
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