Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinisch und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 14. November 1983
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens
zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung
des Instituts für medizinisch und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 14. November 1983
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinisch und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. November 1983 | 17.12.1983 |
Eingangsformel | 17.12.1983 |
Auf Grund des
§ 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
vom 15. Juni 1983 (GVBl. S. 917) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Art. 2 am 1. Oktober 1983 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 14. November 1983
Der Senator für Gesundheit, Soziales und Familie
Fink
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