Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1991 Vom 25. November 1992
Gesetz
zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
vom 13. Dezember 1991
Vom 25. November 1992
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1991 vom 25. November 1992 | 06.12.1992 |
Eingangsformel | 06.12.1992 |
§ 1 | 06.12.1992 |
§ 2 | 06.12.1992 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem
Staatsvertrag zur Auflösung der Akademie der Künste
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird zugestimmt. Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der
Staatsvertrag
nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Diepgen
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