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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1991 Vom 25. November 1992

Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
vom 13. Dezember 1991
Vom 25. November 1992
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1991 vom 25. November 199206.12.1992
Eingangsformel06.12.1992
§ 106.12.1992
§ 206.12.1992
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem Staatsvertrag zur Auflösung der Akademie der Künste
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird zugestimmt. Der
Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der
Staatsvertrag nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Diepgen
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