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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Beziehungen des Landes Berlin zur Jüdischen Gemeinde zu Berlin Vom 8. Februar 1994

Gesetz zum Staatsvertrag über die Beziehungen
des Landes Berlin zur Jüdischen Gemeinde zu Berlin
Vom 8. Februar 1994
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über die Beziehungen des Landes Berlin zur Jüdischen Gemeinde zu Berlin vom 8. Februar 199419.02.1994
Eingangsformel19.02.1994
§ 119.02.1994
§ 219.02.1994
§ 319.02.1994
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin
wird zugestimmt. Der Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Zuständige Behörde für die Durchführung des
Staatsvertrages ist die für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zuständige Senatsverwaltung.

§ 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
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