Gesetz zum Staatsvertrag über die Beziehungen des Landes Berlin zur Jüdischen Gemeinde zu Berlin Vom 8. Februar 1994
Gesetz zum Staatsvertrag über die Beziehungen
des Landes Berlin zur Jüdischen Gemeinde zu Berlin
Vom 8. Februar 1994
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag über die Beziehungen des Landes Berlin zur Jüdischen Gemeinde zu Berlin vom 8. Februar 1994 | 19.02.1994 |
Eingangsformel | 19.02.1994 |
§ 1 | 19.02.1994 |
§ 2 | 19.02.1994 |
§ 3 | 19.02.1994 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem
Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin
wird zugestimmt. Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Zuständige Behörde für die Durchführung des
Staatsvertrages
ist die für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zuständige Senatsverwaltung.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Diepgen
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