Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 20. November 2002
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische
und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 20. November 2002
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 20. November 2002 | 28.11.2002 |
Eingangsformel | 28.11.2002 |
§ 1 | 28.11.2002 |
§ 2 | 28.11.2002 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem
Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
vom 14. Oktober 1970 (GVBl. 1971 S. 1217, 1885), zuletzt geändert durch das Abkommen vom 17. Juni 1993 (GVBl. 1994 S. 205, 390), wird zugestimmt. Das
Abkommen
wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem
Artikel 2
in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
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