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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 20. November 2002

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische
und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 20. November 2002
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 20. November 200228.11.2002
Eingangsformel28.11.2002
§ 128.11.2002
§ 228.11.2002
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
vom 14. Oktober 1970 (GVBl. 1971 S. 1217, 1885), zuletzt geändert durch das Abkommen vom 17. Juni 1993 (GVBl. 1994 S. 205, 390), wird zugestimmt. Das
Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem
Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
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