Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 5. Februar 2003
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des
Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts
für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 5. Februar 2003
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 5. Februar 2003 | 16.02.2003 |
Eingangsformel | 16.02.2003 |
Aufgrund des
§ 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
vom 20. November 2002 (GVBl. S. 343) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 2 am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 5. Februar 2003
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Heidi Knake-Werner
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