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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom 26. März 2004

Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung
von Teilen der von den Unternehmen
des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Vom 26. März 2004
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 26. März 200404.04.2004
Eingangsformel04.04.2004
§ 104.04.2004
§ 204.04.2004
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

(1) Dem am 19. Dezember 2003 vom Land Berlin unterzeichneten
Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag
wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
§ 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
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