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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg Vom 19. Mai 2004

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines
Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes
der Länder Berlin und Brandenburg
Vom 19. Mai 2004
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg vom 19. Mai 200430.05.2004
Eingangsformel30.05.2004
§ 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag30.05.2004
§ 2 - Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes01.01.2005
§ 3 - Änderung der Berliner Juristenausbildungsordnung01.01.2005
§ 4 - Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang01.01.2005
§ 5 - Inkrafttreten30.05.2004
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag

(1) Dem am 2. April 2004 unterzeichneten
Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg
wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag
wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2 Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes

[Änderungsanweisungen zum
Berliner Juristenausbildungsgesetz vom 23. Juni 2003 (GVBl. S. 232).]

§ 3 Änderung der Berliner Juristenausbildungsordnung

[Änderungsanweisungen zum
Berliner Juristenausbildungsordnung vom 4. August 2003 (GVBl. S. 298).]

§ 4 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf § 3
beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung aufgehoben oder geändert werden.

§ 5 Inkrafttreten

(1) § 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. Januar 2005 in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 9 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen
*
.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
Fußnoten
*)
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (GVBl. S. 370) tritt der Staatsvertrag vom 02.04.2004 gemäß seinem
Artikel 9 Abs. 1 am 01.09.2004 in Kraft.]
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