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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie der Künste Vom 11. Oktober 2005

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie der Künste Vom 11. Oktober 2005
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie der Künste vom 11. Oktober 200523.10.2005
    Eingangsformel23.10.2005
    § 123.10.2005
    § 223.10.2005
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem am 26. Juni 2005 in Potsdam und am 15. Juli 2005 in Berlin unterzeichneten Staatsvertrag über die Auflösung der von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie der Künste wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    Berlin, den 11. Oktober 2005
    Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
    Walter Momper
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Klaus Wowereit
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