Gesetz über die Umwandlung des Musikgymnasiums Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule und des Abendgymnasiums Prenzlauer Berg in zentral verwaltete Schulen Vom 25. Januar 2010
Gesetz über die Umwandlung des Musikgymnasiums
Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule
und des Abendgymnasiums
Prenzlauer Berg in zentral verwaltete Schulen
Vom 25. Januar 2010
*)
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel IV des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Vorschriften vom 25. Januar 2010 (GVBl. S. 22)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Umwandlung des Musikgymnasiums Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule und des Abendgymnasiums Prenzlauer Berg in zentral verwaltete Schulen vom 25. Januar 2010 | 05.02.2010 |
§ 1 - Zielsetzung | 05.02.2010 |
§ 2 - Personal- und Sachmittelübergang | 05.02.2010 |
§ 1 Zielsetzung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 werden das Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, die Poelchau-Oberschule und das Abendgymnasium Prenzlauer Berg durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung in zentral verwaltete Schulen umgewandelt.
§ 2 Personal- und Sachmittelübergang
Der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören ab dem Umwandlungszeitpunkt sämtliche bisherigen Dienstkräfte der Bezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow an, die dem Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule und dem Abendgymnasium Prenzlauer Berg zugeordnet sind; einer Versetzung bedarf es nicht. Die am Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, an der Poelchau-Oberschule und am Abendgymnasium Prenzlauer Berg vorhandenen Stellen, Personalmittel, Ausstattungen und Sachmittel gehen zum Umwandlungszeitpunkt auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung über. Einzelheiten des Personal-, Stellen-, Personalmittel-, Sachmittel- und Ausstattungsübergangs werden zwischen den beteiligten Stellen einvernehmlich geregelt.
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