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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz über die Umwandlung des Musikgymnasiums Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule und des Abendgymnasiums Prenzlauer Berg in zentral verwaltete Schulen Vom 25. Januar 2010

Gesetz über die Umwandlung des Musikgymnasiums
Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule
und des Abendgymnasiums
Prenzlauer Berg in zentral verwaltete Schulen
Vom 25. Januar 2010
*)
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel IV des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Vorschriften vom 25. Januar 2010 (GVBl. S. 22)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Umwandlung des Musikgymnasiums Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule und des Abendgymnasiums Prenzlauer Berg in zentral verwaltete Schulen vom 25. Januar 201005.02.2010
§ 1 - Zielsetzung05.02.2010
§ 2 - Personal- und Sachmittelübergang05.02.2010

§ 1 Zielsetzung

Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 werden das Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, die Poelchau-Oberschule und das Abendgymnasium Prenzlauer Berg durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung in zentral verwaltete Schulen umgewandelt.

§ 2 Personal- und Sachmittelübergang

Der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören ab dem Umwandlungszeitpunkt sämtliche bisherigen Dienstkräfte der Bezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow an, die dem Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule und dem Abendgymnasium Prenzlauer Berg zugeordnet sind; einer Versetzung bedarf es nicht. Die am Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, an der Poelchau-Oberschule und am Abendgymnasium Prenzlauer Berg vorhandenen Stellen, Personalmittel, Ausstattungen und Sachmittel gehen zum Umwandlungszeitpunkt auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung über. Einzelheiten des Personal-, Stellen-, Personalmittel-, Sachmittel- und Ausstattungsübergangs werden zwischen den beteiligten Stellen einvernehmlich geregelt.
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