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DE - Landesrecht Berlin

Elfte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen Vom 16. August 2011

Elfte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen
Vom 16. August 2011
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Elfte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen vom 16. August 201121.09.2011
Eingangsformel21.09.2011
§ 121.09.2011
§ 221.09.2011
§ 321.09.2011
Auf Grund des § 1 Absatz 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), das zuletzt durch Gesetz vom 24. Februar 2011 (GVBl. S. 58) geändert worden ist, wird mit Zustimmung der Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg verordnet:

§ 1

Die Grenze des Bezirks Steglitz-Zehlendorf gegen den Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird wie folgt geändert:
1.
Bereich Hildburghauser Straße 70
Das Flurstück 66/598 der Gemarkung Marienfelde, Flur 1 mit einer Größe von 371 m
² wird dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf zugeordnet.
2.
Bereich Friedenauer Brücke und Körnerstraße
Die Flurstücke 5083, 5087 und 5089 der Gemarkung Steglitz, Flur 1 mit den Flächen 1043 m
² , 48 m ²
und 231 m ² werden dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg zugeordnet.
3.
Bereich Trachenbergring und Friedrichrodaer Straße
Das Flurstück 1/424 der Gemarkung Marienfelde, Flur 1 mit der Fläche 254 m
² wird dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf zugeordnet. Das Flurstück 85/381 der Gemarkung Lankwitz, Flur 1 mit der Fläche 23 m
² wird dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg zugeordnet.

§ 2

Die Vermessungsämter der von den Grenzänderungen betroffenen Bezirke haben die in
§ 1 bezeichneten Grenzen kartenmäßig dargestellt. Diese Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. Sie sind beim Landesarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 16. August 2011
Der Senat von Berlin
Regierender Bürgermeister Senator für Inneres und Sport
Klaus Wowereit Dr. Ehrhart Körting
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