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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz über die Umwandlung der Nelson-Mandela-Schule in eine zentral verwaltete Schule Vom 26. März 2014

Gesetz über die Umwandlung
der Nelson-Mandela-Schule in eine zentral verwaltete Schule
Vom 26. März 2014
*
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Gesetze vom 26. März 2014 (GVBl. S. 78)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Umwandlung der Nelson-Mandela-Schule in eine zentral verwaltete Schule vom 26. März 201401.01.2014
§ 1 - Zielsetzung01.01.2014
§ 2 - Personal- und Sachmittelübergang01.01.2014

§ 1 Zielsetzung

Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 wird die Nelson-Mandela-Schule in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule umgewandelt.

§ 2 Personal- und Sachmittelübergang

(1) Der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören ab dem Umwandlungszeitpunkt sämtliche bisherigen Dienstkräfte des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf an, die der Nelson-Mandela-Schule zugeordnet sind; einer Versetzung bedarf es nicht.
(2) Die in der Nelson-Mandela-Schule vorhandenen Stellen, Personalmittel, Ausstattungen und Sachmittel gehen zum Umwandlungszeitpunkt auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung über.
(3) Einzelheiten des Personal-, Stellen-, Personalmittel-, Sachmittel- und Ausstattungsübergangs werden zwischen den beteiligten Stellen einvernehmlich geregelt.
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