Gesetz über die Umwandlung der Nelson-Mandela-Schule in eine zentral verwaltete Schule Vom 26. März 2014
Gesetz über die Umwandlung
der Nelson-Mandela-Schule in eine zentral verwaltete Schule
Vom 26. März 2014
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Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Gesetze vom 26. März 2014 (GVBl. S. 78)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Umwandlung der Nelson-Mandela-Schule in eine zentral verwaltete Schule vom 26. März 2014 | 01.01.2014 |
§ 1 - Zielsetzung | 01.01.2014 |
§ 2 - Personal- und Sachmittelübergang | 01.01.2014 |
§ 1 Zielsetzung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 wird die Nelson-Mandela-Schule in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule umgewandelt.
§ 2 Personal- und Sachmittelübergang
(1) Der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören ab dem Umwandlungszeitpunkt sämtliche bisherigen Dienstkräfte des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf an, die der Nelson-Mandela-Schule zugeordnet sind; einer Versetzung bedarf es nicht.
(2) Die in der Nelson-Mandela-Schule vorhandenen Stellen, Personalmittel, Ausstattungen und Sachmittel gehen zum Umwandlungszeitpunkt auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung über.
(3) Einzelheiten des Personal-, Stellen-, Personalmittel-, Sachmittel- und Ausstattungsübergangs werden zwischen den beteiligten Stellen einvernehmlich geregelt.
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