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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen Vom 26. Oktober 2017

Gesetz zum Staatsvertrag über die Organisation eines
gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung
in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen
Vom 26. Oktober 2017
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen vom 26. Oktober 201708.11.2017
Eingangsformel08.11.2017
§ 1 - Zustimmung zu dem Staatsvertrag08.11.2017
§ 2 - Verordnungsermächtigung08.11.2017
§ 3 - Inkrafttreten08.11.2017
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Zustimmung zu dem Staatsvertrag

Dem am 1. Juni 2017 vom Land Berlin unterzeichneten
Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen
wird zugestimmt. Der Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2 Verordnungsermächtigung

Die Rechtsverordnungen nach
Artikel 4 und Artikel 16 des Staatsvertrages
erlässt das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senates.

§ 3 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der
Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 Satz 2
in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt gemacht.
*
Berlin, den 26. Oktober 2017
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Michael Müller
Fußnoten
*)
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 19. Januar 2018 (GVBl. S. 152) tritt der
Staatsvertrag nach seinem
Artikel 18 Absatz 1 Satz 2 am 01.01.2018 in Kraft.]
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