Gesetz zur Änderungbesoldungs- undpersonalvertretungsrechtlicher Regelungen im Polizeibereich Vom 21. Juni 2018
Gesetz zur Änderungbesoldungs- undpersonalvertretungsrechtlicher Regelungen im Polizeibereich
Vom 21. Juni 2018
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zur Änderungbesoldungs- undpersonalvertretungsrechtlicher Regelungen im Polizeibereich vom 21. Juni 2018 | 01.07.2018 |
Eingangsformel | 01.07.2018 |
Artikel 1 - Änderung des Landesbesoldungsgesetzes | 01.07.2018 |
Artikel 2 - Änderung des Personalvertretungsgesetzes | 01.07.2018 |
Artikel 3 - Überleitung | 01.07.2018 |
Artikel 4 - Inkrafttreten | 01.07.2018 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
[Änderungsanweisungen zum
Landesbesoldungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1996 (GVBl. S. 160; 2005 S. 463).]
Artikel 2 Änderung des Personalvertretungsgesetzes
[Änderungsanweisungen zum
Personalvertretungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GVBl. S. 337; 1995 S. 24).]
Artikel 3 Überleitung
(1) Der am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes in der Funktion des Direktors beim Polizeipräsidenten als Leiter der Direktion Einsatz befindliche Beamte wird in die Besoldungsgruppe B 3 übergeleitet und führt die Amtsbezeichnung „Erster Direktor beim Polizeipräsidenten“ mit dem Funktionszusatz „als Leiter der Direktion Einsatz“.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die bisherige Dienststelle „Behördenleitung“ zur Dienststelle „Polizeipräsidium“ im Sinne des
Personalvertretungsgesetzes
und die bisherige Dienststelle „Zentrale Serviceeinheit“ zur Dienststelle „Polizeiakademie“ im Sinne des
Personalvertretungsgesetzes
. Unbeschadet der allgemeinen Regelungen des
Personalvertretungsgesetzes
erfolgt allein auf Grund des Inkrafttretens dieses Gesetzes keine Neuwahl von Personalräten.
Artikel 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 21. Juni 2018
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Michael Müller
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