Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren (FörmVfVO) Vom 14. Mai 1980
Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren (FörmVfVO) Vom 14. Mai 1980
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 4 und 5 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GVBl. S. 417) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren (FörmVfVO) vom 14. Mai 1980 | 04.06.1980 |
Eingangsformel | 04.06.1980 |
§ 1 | 04.06.1980 |
§ 2 | 04.06.1980 |
§ 3 | 12.11.2000 |
Anlage | 01.06.2023 |
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Buchst. a des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 8. Dezember 1976 (GVBl. S. 2735) wird verordnet:
§ 1
Das förmliche Verfahren findet in den Verwaltungsangelegenheiten statt, die in der Anlage zu dieser Verordnung bestimmt sind.
§ 2
Die in der Anlage aufgeführten Rechtsvorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die Verordnung zur Durchführung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (DVO-VwVerfG) in der Fassung vom 2. August 1973 (GVBl. S. 1392) außer Kraft.
Berlin, den 14. Mai 1980
Der Senat von Berlin
Stobbe | Ulrich |
Regierender Bürgermeister | Senator für Inneres |
Anlage
zu § 1
1. | § 32 Absatz 1 bis 5 des Wohnteilhabegesetzes | Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft, |
2. | § 35 der Gewerbeordnung | Untersagung der Ausübung eines Gewerbes bei Unzuverlässigkeit |
3. | § 51 der Gewerbeordnung | Untersagung der Benutzung einer gewerblichen Anlage wegen überwiegender Nachteile und Gefahren für das Gemeinwohl |
4. | §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung | Rücknahme und Widerruf der in den §§ 30, 33c Absatz 1, §§ 33i, 34, 34a, 34b, 34c und 36 der Gewerbeordnung bezeichneten Konzessionen, Erlaubnisse und Bestellungen sowie Reisegewerbekarten nach § 55 der Gewerbeordnung und von Gewerbelegitimationen nach § 55b Absatz 2 der Gewerbeordnung |
5. | §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung | Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung a) Diätassistentin, Diätassistent nach § 2 des Diätassistentengesetzes;b) Masseurin und medizinische Bademeisterin, Masseur und medizinischer Bademeister, Physiotherapeutin, Physiotherapeut, Masseurin, Masseur, Krankengymnastin, Krankengymnast nach §§ 2, 16 Absatz 3 und 4 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes;c) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, Medizinisch-technische Radiologieassistentin, Medizinisch-technischer Radiologieassistent, Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizinisch-technische Assistentin, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent nach § 2 des MTA-Gesetzes;d) Notfallsanitäterin, Notfallsanitäter nach § 2 des Notfallsanitätergesetzes |
6. | § 76 der Handwerksordnung | Auflösung einer Handwerksinnung |
7. | § 15 des Gaststättengesetzes | Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes sowie Rücknahme und Widerruf der Stellvertretungserlaubnis |
8. | § 12 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes | Aufhebung der Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers |
9. | Artikel 13 Absatz 3 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch | Rücknahme von Ermächtigungen zu Käufen und Verkäufen, deren Handelsmakler nach den §§ 385, 1221 und 1235 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach den §§ 373, 376, 388 und 389 des Handelsgesetzbuches bedürfen |
10. | § 45 Absatz 1 Nummer 2 des Energiewirtschaftsgesetzes | Zulassung der Enteignung für Vorhaben zum Zwecke der Energieversorgung |
11. | §§ 5 und 6 Absatz 1 der Bundesärzteordnung | Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt |
12. | §§ 4 und 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde | Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt |
13. | §§ 4, 9 Absatz 4 und § 14 Absatz 2 des Apothekengesetzes | Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke oder Krankenhausapotheke |
14. | §§ 6, 7 und 8 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung | Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Approbation als Apotheker |
15. | § 3 Absatz 1 bis 3 des Psychotherapeutengesetzes | Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer Psychotherapeut oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut |
16. | § 7 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz | Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis |
17. | §§ 6, 7 und § 8 Absatz 1 der Bundes-Tierärzteordnung | Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Approbation als Tierarzt |
18. | § 2 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes | Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger |
19. | § 3 des Ergotherapeutengesetzes | Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin, Ergotherapeut |
20. | § 3 des Hebammengesetzes | Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger |
21. | § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter | Untersagung der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung Apothekerassistentin, Apothekerassistent oder zur Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten |
22. | § 48 des Infektionsschutzgesetzes | Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern |
23. | § 18 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes | Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln |
24. | § 3 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten | Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung pharmazeutisch-technische Assistentin, pharmazeutisch-technischer Assistent |
25. | § 7 Absatz 1 des Hufbeschlaggesetzes | Widerruf der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin, Hufbeschlagschmied |
26. | § 3 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden | Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Logopädin, Logopäde |
27. | § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ | Rücknahme der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“, „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ |
28. | § 7 Absatz 2 und 3 der Bautechnischen Prüfungsverordnung | Rücknahme und Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieurin, Prüfingenieur oder als Prüfsachverständige, Prüfsachverständiger |
29. | § 43 des Bürgerlichen Gesetzbuches | Entziehung der Rechtsfähigkeit von Vereinen. |
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