GlüStVtrBek BE 2021
DE - Landesrecht Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) und über die entsprechende Anwendung der Regelungen des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag Vom 23. Juni 2021

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) und über die entsprechende Anwendung der Regelungen des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag Vom 23. Juni 2021
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) und über die entsprechende Anwendung der Regelungen des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag vom 23. Juni 202103.07.2021
Eingangsformel03.07.2021
Nach Artikel 1 § 2 Absatz 1 des Fünften Landesgesetzes über das öffentliche Glücksspiel vom 22. März 2021 (GVBl. S. 325) wird bekannt gemacht, dass der am 29. Oktober 2020 unterzeichnete Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Überdies wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 1 § 3 Absatz 3 des Fünften Landesgesetzes über das öffentliche Glücksspiel vom 22. März 2021 (GVBl. S. 325) die Regelungen des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2012 (GVBl. S. 238), das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist, bis zum Erlass eines Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 mit Ausnahme der Bestimmungen des § 3 Absatz 3 und des § 15 Absatz 5 entsprechend anzuwenden sind.
Berlin, den 23. Juni 2021
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Andreas Geisel
Markierungen
Leseansicht