BezGrÄndV BE 14
DE - Landesrecht Berlin

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen Vom 22. Februar 2022

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen Vom 22. Februar 2022
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen vom 22. Februar 202213.03.2022
Eingangsformel13.03.2022
§ 113.03.2022
§ 213.03.2022
§ 313.03.2022
Auf Grund des § 1 Absatz 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982) geändert worden ist, verordnet mit Zustimmung der Bezirke Mitte und Tempelhof-Schöneberg der Senat:

§ 1

Die Grenze des Bezirks Mitte gegen den Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird im Bereich der Kurfürstenstraße wie folgt geändert:
Die Flurstücke 161, 227, 208, 84/56, 226, 225 der Gemarkung Schöneberg, Flur 82, und das Flurstück 474 der Gemarkung Schöneberg, Flur 81, mit einer Gesamtgröße von 4 188 m² werden dem Bezirk Mitte zugeordnet.

§ 2

Die Vermessungsämter der von den Grenzänderungen betroffenen Bezirke haben die in § 1 bezeichneten Grenzen kartenmäßig dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. Sie ist beim Landesarchiv zur kostenfreien Ansicht für jede Person niedergelegt.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Markierungen
Leseansicht