GrünErhWaldReinV BE
DE - Landesrecht Berlin

Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen Vom 18. Dezember 2020

Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen Vom 18. Dezember 2020
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen vom 18. Dezember 202001.01.2021
Eingangsformel01.01.2021
§ 101.01.2021
§ 201.01.2021
§ 301.01.2021
§ 401.01.2021
Anlage - Verzeichnis der zu reinigenden öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und landeseigenen Waldflächen01.01.2021
Auf Grund des § 1a Absatz 2 Satz 1 des Straßenreinigungsgesetzes vom 19. Dezember 1978 (GVBl. S. 2501), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 535) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Senatsverwaltung für Finanzen:

§ 1

Die von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) wegen der besonderen Bedeutung für die Stadtsauberkeit nach § 1a Absatz 1 des Straßenreinigungsgesetzes zu reinigenden öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und landeseigenen Waldflächen sind dem als Anlage zu dieser Verordnung beigefügten Verzeichnis zu entnehmen. Die zu reinigenden Teilbereiche auf den in dem Verzeichnis aufgeführten landeseigenen Waldflächen ergeben sich aus den dieser Verordnung beigefügten Karten 1.1 bis 4.4.1; die zu reinigenden Teilbereiche sind in den Karten jeweils orange umrandet und gegebenenfalls schraffiert gekennzeichnet. Das Verzeichnis und die Karten sind Bestandteile dieser Verordnung.

§ 2

Eine besondere Bedeutung für die Stadtsauberkeit haben insbesondere Grün- und Erholungsanlagen sowie Waldflächen
1.
mit einer sensiblen Nutzungsstruktur,
2.
mit einer hohen Nutzungsfrequenz,
3.
mit einer besonderen Nutzungsart,
4.
im Umfeld von Betrieben des Lebensmitteleinzelhandels oder gastronomischen Betrieben mit hohem Einwegartikelanteil oder
5.
mit besonderen Verunreinigungen.

§ 3

(1) Die von den BSR zu erbringenden Reinigungsleistungen in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen beinhalten insbesondere
1.
das Einsammeln und das Entsorgen von Abfällen auf folgenden Flächen:
-
Wege und Plätze,
-
Rasen- und Wiesenflächen,
-
Gehölzflächen,
-
Blumenbeete und Rabatten,
-
Spiel- und Bewegungsflächen,
-
Uferbereiche und Sandstrände,
-
zugängliche Bereiche an Gewässern;
2.
das Einsammeln und Entsorgen von Laub auf folgenden Flächen:
-
Wege und Plätze,
-
Spiel- und Bewegungsflächen,
-
bedarfsweise weitere, mit dem zuständigen Bezirksamt abzustimmende Bereiche;
3.
die Beseitigung von Wildwuchs auf folgenden zugänglichen Flächen:
-
befestigte Wege und Plätze mit Ausnahme von wassergebundenen Wegedecken,
-
befestigte Flächen von Spiel- und Bewegungsflächen mit Ausnahme von wassergebundenen Wegedecken;
4.
in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt die Beseitigung illegaler Ablagerungen, nicht jedoch in Gewässern;
5.
in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt die ausreichende Aufstellung und die Bewirtschaftung geeigneter Abfallbehältnisse.
(2) Die von den BSR zu erbringenden Reinigungsleistungen auf den landeseigenen Waldflächen beinhalten insbesondere
1.
das Einsammeln und das Entsorgen von Abfällen auf folgenden Flächen:
-
Wege und Plätze,
-
Liegewiesen,
-
die an Wegen, Plätzen und vergleichbaren Flächen anliegenden Randstreifen der Wälder in einer Tiefe von maximal fünf Metern,
-
Spiel- und Bewegungsflächen,
-
Uferbereiche und Sandstrände,
-
Unterstände und Rastplätze;
2.
das Einsammeln und Entsorgen von Laub auf den mit dem zuständigen Forstamt abzustimmenden Flächen;
3.
in Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt die Beseitigung illegaler Ablagerungen, nicht jedoch in Gewässern;
4.
in Abstimmung mit den Berliner Forsten die ausreichende Aufstellung und die Bewirtschaftung geeigneter Abfallbehältnisse.
(3) Die Reinigung der Flächen und die Leerung der Abfallbehältnisse sind bedarfsgerecht entsprechend dem jeweiligen Verschmutzungsgrad durchzuführen.
(4) Die Durchführung der Reinigung unterliegt einer Qualitätsprüfung durch eine Qualitätskommission.

§ 4

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Berlin, den 18. Dezember 2020
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Regine Günther

Anlage

(zu § 1)
Verzeichnis der zu reinigenden öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und landeseigenen Waldflächen
I.
Allgemeines
Hinweise zu den Flächen im Verzeichnis sind mit folgenden Ziffern vor den Flächennamen gekennzeichnet:
1 = Fläche, die ab dem 1. Januar 2021 von den BSR zu reinigen ist
1*= Fläche, die ab dem 1. Mai 2021 von den BSR zu reinigen ist
II.
Verzeichnis
Bezirk Grünanlage bzw. Teilfläche/n einer Grünanlage
1 Mitte Fernsehturmgelände
1* Mitte Großer Tiergarten, Bereich Simsonweg
1 Mitte James-Simon-Park
1* Mitte Leopoldplatz
1 Mitte Lustgarten
1 Mitte Monbijoupark
1 Mitte Spreebogenpark einschl. Spreeufer
1 Mitte Volkspark am Weinbergsweg
1 Friedrichshain-Kreuzberg Annemirl-Bauer-Platz
1* Friedrichshain-Kreuzberg Boxhagener Platz
1 Friedrichshain-Kreuzberg Görlitzer Park
1 Friedrichshain-Kreuzberg Görlitzer Ufer
1* Friedrichshain-Kreuzberg Lausitzer Platz
1* Friedrichshain-Kreuzberg Marheinekeplatz
1 Friedrichshain-Kreuzberg Paul-Linke-Ufer
1* Friedrichshain-Kreuzberg Ratiborstr. 14 b - Ufergrünzug
1 Friedrichshain-Kreuzberg Schleidenplatz
1 Pankow Blankensteinpark
1 Pankow Helmholtzplatz
1* Pankow Humannplatz
1 Pankow Kollwitzplatz
1 Pankow Marienburger Str. 41-46 - Spielplatz Marie
1 Pankow Park am Weißensee
1* Pankow Schlosspark Schönhausen, äußerer Bereich an der Crusemarkstraße einschließlich Spielplätze Ost und West
1* Pankow Skateranlage nahe Wolfgang-Heinz-Str. 45 D
1* Pankow Teutoburger Platz
1* Charlottenburg-Wilmersdorf Karl-August-Platz
1 Charlottenburg-Wilmersdorf Lietzenseepark
1 Charlottenburg-Wilmersdorf Prager Platz
1* Charlottenburg-Wilmersdorf Preußenpark
1* Charlottenburg-Wilmersdorf Savignyplatz
1 Charlottenburg-Wilmersdorf Spielplatz Aschaffenburger Straße
1 Charlottenburg-Wilmersdorf Spielplatz Bamberger Straße
1 Charlottenburg-Wilmersdorf Stuttgarter Platz
1* Charlottenburg-Wilmersdorf Volkspark Wilmersdorf
1* Spandau Groß Glienicker See, Badestelle Pferdekoppel
1* Spandau Kleine Badewiese Alt-Gatow
1 Spandau Lindenufer einschl. Stabholzgarten
1 Spandau Münsinger Park
1* Spandau Spektegrünzug C - Spektewiese
1 Spandau Wröhmännerpark
1* Steglitz-Zehlendorf Bernkastler Platz
1 Steglitz-Zehlendorf Dampferanlegestelle Wannsee/Ronnebypromenade
1* Steglitz-Zehlendorf Dorfaue Zehlendorf
1* Steglitz-Zehlendorf Grünanlage am Rathaus Lankwitz
1 Steglitz-Zehlendorf Grünanlage Krumme Lanke
1* Steglitz-Zehlendorf Grünanlage um die Dreifaltigkeitskirche
1* Steglitz-Zehlendorf Harry-Bresslau-Park
1* Steglitz-Zehlendorf Park an der Gutsmuthsstraße
1* Steglitz-Zehlendorf Park an der Rothenburgstraße
1 Steglitz-Zehlendorf Paul-Ernst-Park
1 Tempelhof-Schöneberg Gleditsch-Park
1* Tempelhof-Schöneberg Heinrich-von-Kleist-Park
1 Tempelhof-Schöneberg Kurt-Hiller-Park
1 Tempelhof-Schöneberg Nelly-Sachs-Park
1 Tempelhof-Schöneberg Rudolph-Wilde-Park
1 Tempelhof-Schöneberg Spielplatz Eisenacher Str./Fuggerstraße
1 Tempelhof-Schöneberg Spielplatz Katzlerstraße
1 Tempelhof-Schöneberg Spielplatz Neue Steinmetzstraße
1* Neukölln Grünzug Britz-Buckow-Rudow I (zwischen Britz-Süd und Johannisthaler Chaussee)
1 Neukölln Grünzug Britz-Buckow-Rudow II (zwischen Johannisthaler Chaussee bis Lipschitzallee)
1* Neukölln Grünzug Britz-Buckow-Rudow III (zwischen Lipschitzallee und Zwickauer Damm)
1 Neukölln Park am Buschkrug
1 Neukölln Reuterplatz
1 Neukölln Richardplatz
1 Neukölln Wildenbruchplatz
1 Treptow-Köpenick Luisenhain
1 Treptow-Köpenick Müggelpark
1 Treptow-Köpenick Schlesischer Busch
1* Treptow-Köpenick Treptower Park, Bereich Spreeseite
1* Marzahn-Hellersdorf Bürgerpark
1 Marzahn-Hellersdorf Hönower Weiherkette
1 Marzahn-Hellersdorf Kaulsdorfer Seen
1* Marzahn-Hellersdorf Schlosspark Biesdorf
1 Lichtenberg Fennpfuhlpark
1* Lichtenberg Oberseepark
1* Lichtenberg Orankeseepark
1 Lichtenberg Stadtpark Lichtenberg
1 Reinickendorf Flughafensee
1 Reinickendorf Greenwichpromenade bis Parkplatz Neheimer Str.
1* Reinickendorf Schäferseepark
Forstamt Waldfläche/n im Revier: kleinere Teilbereiche wie z.B. Badestellen/Strände einschließlich Liegewiesen, Uferwege, Waldspielplätze, Schutzhütten oder Parkplätze mit Umfeld gemäß anliegenden Karten 1.1 bis 4.4.1
1 Grunewald Revier Dachsberg
1* Grunewald Revier Dachsberg: Waldspielplatz Fischerhüttenweg
1 Grunewald Revier Eichkamp
1* Grunewald Revier Saubucht
1* Grunewald Revier Wannsee
1* Köpenick Revier Friedrichshagen
1* Köpenick Revier Grünau
1* Köpenick Revier Müggelheim
1* Köpenick Revier Müggelsee
1* Köpenick Revier Schmöckwitz
1 Köpenick Revier Teufelssee
1* Köpenick Revier Wuhlheide
1* Pankow Revier Blankenfelde
1* Pankow Revier Buch
1* Tegel Revier Gatow
1* Tegel Revier Hermsdorf
1* Tegel Revier Spandau
1* Tegel Revier Tegelsee
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Markierungen
Leseansicht