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DE - Landesrecht Berlin

Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen der Niederlande Vom 12. Dezember 1928

Bekanntmachung über die Haftung des Staates
und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen
von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt
gegenüber Angehörigen der Niederlande
Vom 12. Dezember 1928
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen der Niederlande vom 12. Dezember 192809.01.1929
Eingangsformel09.01.1929
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (GS S. 691) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung der Niederlande die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
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