Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen der Niederlande Vom 12. Dezember 1928
Bekanntmachung über die Haftung des Staates
und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen
von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt
gegenüber Angehörigen der Niederlande
Vom 12. Dezember 1928
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen der Niederlande vom 12. Dezember 1928 | 09.01.1929 |
Eingangsformel | 09.01.1929 |
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (GS S. 691) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung der Niederlande die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
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