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DE - Landesrecht Berlin

Bekanntmachung über die Haftung des Landes Berlin für seine Beamten gegenüber den Angehörigen der Französischen Republik Vom 11. Oktober 1961

Bekanntmachung über die Haftung
des Landes Berlin für seine Beamten
gegenüber den Angehörigen der Französischen Republik
Vom 11. Oktober 1961
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über die Haftung des Landes Berlin für seine Beamten gegenüber den Angehörigen der Französischen Republik vom 11. Oktober 196126.10.1961
Eingangsformel26.10.1961
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung öffentlicher Gewalt vom 1. August 1909 (GS. S. 691) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung der Französischen Republik die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Berlin, den 11. Oktober 1961
Der Senator für Justiz
Dr. Kielinger
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