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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag) und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag Vom 18. Juli 1995

Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg
über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes
(Neugliederungs-Vertrag)
und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern
Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag
Vom 18. Juli 1995
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag) und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag vom 18. Juli 199530.07.1995
Eingangsformel30.07.1995
§ 130.07.1995
§ 230.07.1995
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 27. April 1995 unterzeichneten
Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag)
und dem am 27. April 1995 unterzeichneten
Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag
wird zugestimmt. Die Staatsverträge werden als Anlagen 1 und 2 zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Neugliederungs-Vertrag nach seinem Artikel 60 in Kraft tritt, und der Tag, an dem der Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag nach seinem Artikel 23 in Kraft tritt, sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Christine Bergmann
Bürgermeisterin
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