VerfÄndG BE 2
DE - Landesrecht Berlin

Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin Vom 3. April 1998

Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin
Vom 3. April 1998
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 3. April 199816.04.1998
Eingangsformel16.04.1998
Artikel I16.04.1998
Artikel II16.04.1998
Das Abgeordnetenhaus hat unter Beachtung der Vorschrift des
Artikels 100 der Verfassung von Berlin das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I

(Änderungsanweisungen zur Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), geändert durch Gesetz vom 14. Juni 1996 (GVBl. S. 233).)

Artikel II

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Artikel I Nr. 1 tritt zum 1. Januar 2001 in Kraft.
(3) Artikel I Nr. 2, 7 und 13 tritt am Tage der Wahl zur 14. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft.
(4) Artikel I Nr. 3, 5 und 10 bis 12 tritt zu Beginn der 14. Wahlperiode in Kraft.
(5) Artikel I Nr. 8 und 9 findet auf den bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt befindlichen Senat keine Anwendung.
(6) Artikel I Nr. 2, 7 und 13 ist während der 13. Wahlperiode für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus beziehungsweise zu den Bezirksverordnetenversammlungen anzuwenden.
(7) Bereits vor Inkrafttreten der in den Absätzen 2 bis 4 genannten Regelungen können Rechtsvorschriften, die diese Regelungen nach ihrem Inkrafttreten umsetzen sollen, erlassen werden.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Eberhard Diepgen
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