Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 24. Februar 2011
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg
und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Vom 24. Februar 2011
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen vom 24. Februar 2011 | 06.03.2011 |
Eingangsformel | 06.03.2011 |
§ 1 | 06.03.2011 |
§ 2 | 06.03.2011 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
(1) Dem am 8. November 2010 unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
wird zugestimmt. Der
Staatsvertrag
wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 5 Absatz 2
in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
*)
Fußnoten
*)
In Kraft getreten am 1. April 2011 gemäß Bekanntmachung vom 4. April 2011 (GVBl. S. 155)
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 24. Februar 2011
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Walter Momper
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit