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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering Vom 14. Dezember 2011

    Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin
    und dem Land Brandenburg über die Errichtung
    und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering
    Vom 14. Dezember 2011
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering vom 14. Dezember 201131.12.2011
    Eingangsformel31.12.2011
    § 131.12.2011
    § 231.12.2011
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    (1) Dem am 25. August 2011 unterzeichneten
    Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering
    wird zugestimmt.
    (2) Der Staatsvertrag
    wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
    Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
    Ralf Wieland
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Klaus Wowereit
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