GlüÄndStVtrG BE 3
DE - Landesrecht Berlin

Zustimmungsgesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Vom 6. Dezember 2019

Zustimmungsgesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Vom 6. Dezember 2019
1)
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
1)
Verkündet als Artikel 1 des Vierten Landesgesetzes über das öffentliche Glücksspiel vom 6. Dezember 2019 (GVBl. S. 778)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Zustimmungsgesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 6. Dezember 201915.12.2019
§ 1 - Zustimmung15.12.2019
§ 2 - Bekanntmachungen15.12.2019
Anlage - Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag - 3. GlüÄndStV)15.12.2019
Artikel 1 - Änderung des Glücksspielstaatsvertrages15.12.2019
Artikel 2 - Inkrafttreten15.12.2019

§ 1 Zustimmung

(1) Dem am 26. März 2019 unterzeichneten Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2 Bekanntmachungen

(1) Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
*
(2) Das Gegenstandsloswerden des Staatsvertrages nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
Fußnoten
*)
[Red. Anmerkung: Entsprechend der Bekanntmachung vom 14. Januar 2020 (GVBl. S. 28) ist der Dritte Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag - 3. GlüÄndStV) nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.]

Anlage

Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
*
(Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag - 3. GlüÄndStV)
2)
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen
(im Folgenden: die Länder genannt)
schließen nachstehenden Staatsvertrag:
Fußnoten
*)
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
2)
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 1 des Staatsvertrages tritt er am 1. Januar 2020 in Kraft.]

Artikel 1 Änderung des Glücksspielstaatsvertrages

[Änderungsanweisungen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV).]

Artikel 2 Inkrafttreten

(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2019 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
(2) Die Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
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