Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Berliner Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) Vom 12. Februar 2020
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Berliner Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) Vom 12. Februar 2020
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Berliner Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) vom 12. Februar 2020 | 04.03.2020 |
Eingangsformel | 04.03.2020 |
Gemäß § 3 Satz 2 des Berliner Brexit-Übergangsgesetzes vom 20. März 2019 (GVBl. S. 235) wird bekannt gegeben, dass das von dem Abgeordnetenhaus - 18. Wahlperiode - in der 38. Sitzung am 7. März 2019 beschlossene Berliner Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 12. Februar 2020
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Dr. Klaus Lederer
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