GlüStVtrG BE 2021
DE - Landesrecht Berlin

Fünftes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel Vom 22. März 2021

Fünftes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel Vom 22. März 2021
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Fünftes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel vom 22. März 202102.04.2021
Eingangsformel02.04.2021
Artikel 1 - Zustimmungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 202102.04.2021
§ 1 - Zustimmung02.04.2021
§ 2 - Bekanntmachungen02.04.2021
§ 3 - Fortgeltung und Anwendbarkeit02.04.2021
Artikel 2 - Inkrafttreten02.04.2021
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Zustimmungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

§ 1 Zustimmung

(1) Dem am 29. Oktober 2020 unterzeichneten Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2 Bekanntmachungen

(1) Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
(2) Das Gegenstandsloswerden des Staatsvertrages nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 2 oder 3 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

§ 3 Fortgeltung und Anwendbarkeit

(1) Tritt der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 8 Satz 1 oder Absatz 9 außer Kraft, gelten seine Regelungen als Landesgesetz fort. Die Fortgeltung als Landesgesetz ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
(2) Tritt der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 in Kraft, findet § 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 19. Juni 2012 (GVBl. S. 193) keine Anwendung.
(3) Die Regelungen des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2012 (GVBl. S. 238), das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist, sind bis zum Erlass eines Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 mit Ausnahme der Bestimmungen des § 3 Absatz 3 und des § 15 Absatz 5 entsprechend anzuwenden; die entsprechende Anwendung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

Artikel 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 22. März 2021
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister Michael Müller
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