Gesetz zu dem Beitritt des Landes Berlin zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 7. Juli 2016
Gesetz zu dem Beitritt des Landes Berlin zu dem
Abkommen über die Errichtung und Finanzierung
der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Vom 7. Juli 2016
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz zu dem Beitritt des Landes Berlin zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 7. Juli 2016 | 22.07.2016 |
Eingangsformel | 22.07.2016 |
§ 1 - Zustimmung zu dem Betritt | 22.07.2016 |
§ 2 - Inkrafttreten | 22.07.2016 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Zustimmung zu dem Betritt
(1) Dem Beitritt des Landes Berlin zu dem
Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
zum 1. Januar 2017 wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 7. Juli 2016
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Michael Müller
Feedback