FGebO
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Verordnung über die Erhebung von Benutzungsgebühren an Fachschulen (Fachschulgebührenordnung - FGebO) Vom 24. November 1987

Verordnung über die Erhebung von Benutzungsgebühren an Fachschulen (Fachschulgebührenordnung - FGebO) Vom 24. November 1987
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.05.2000 (GVBl. S. 338); die Änderung gilt erstmals für das Wintersemester 2000/2001.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über die Erhebung von Benutzungsgebühren an Fachschulen (Fachschulgebührenordnung - FGebO) vom 24. November 198710.12.1987
Eingangsformel10.12.1987
§ 110.12.1987
§ 208.06.2000
§ 310.12.1987
§ 410.12.1987
§ 510.12.1987
Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 1969 (GVBl. S. 2252), wird verordnet:

§ 1

An den Fachschulen des Landes Berlin gemäß § 43 des Schulgesetzes für Berlin werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:
1.
Gebühren für Gasthörer (§ 2 Abs. 1),
2.
Gebühren für Teilnehmer an Weiterbildungskursen (§ 2 Abs. 3).

§ 2

(1) Die Gebühr der Gasthörer richtet sich nach den belegten Semesterwochenstunden (SWS). Sie beträgt:
gültig bis zum 31.12.2001 gültig ab 1.1.2002
1. bis zu zwei SWS 51,70 DM 26,43 Euro,
2. bis zu vier SWS 86,10 DM 44,02 Euro,
3. bis zu sechs SWS 129,30 DM 66,11 Euro,
4. ab sieben SWS 155,00 DM 79,25 Euro.
(2) Studierende, die an einer anderen Fachschule Berlins studieren, sind von der Zahlung der Gebühr nach Absatz 1 befreit.
(3) Für Teilnehmer an Weiterbildungskursen der Fachschulen beträgt die Gebühr 8,25 DM (gültig bis zum 31.12.2001) / 4,22 Euro (gültig ab 1.1.2002) je planmäßig vorgesehene Doppelstunde.

§ 3

Die Pflicht zur Zahlung entsteht mit der Anmeldung. Die Gebühren sind jeweils für ein Semester im voraus zu entrichten.

§ 4

(Änderungsanweisungen)

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erhebung von Gebühren an Hochschulen und Fachschulen vom 18. Juli 1973 (GVBl. S. 1106), geändert durch Verordnung vom 4. Juli 1974 (GVBl. S. 1550), außer Kraft.
Berlin, den 24. November 1987
Der Senat von Berlin
Eberhard Diepgen Dr. Laurien
Regierender Bürgermeister Senatorin für Schulwesen, Berufsausbildung und Sport
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