Verordnung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Wochenmärkte Vom 5. Dezember 1986
Verordnung über die Erhebung der Gebühren
für die Benutzung der städtischen Wochenmärkte
Vom 5. Dezember 1986
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: §§ 2 und 3 neu gefasst durch Verordnung vom 29.10.2013 (GVBl. S. 566) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Verordnung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Wochenmärkte vom 5. Dezember 1986 | 01.01.1987 |
Eingangsformel | 01.01.1987 |
§ 1 | 01.01.1987 |
§ 2 - Standgebühren | 13.11.2013 |
§ 3 - Strombegebühren | 13.11.2013 |
§ 4 | 01.01.1987 |
§ 5 | 01.01.1987 |
Auf Grund des
§ 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge
vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 1969 (GVBl. S. 2252), wird verordnet:
§ 1
Für die Überlassung von Standflächen für Marktzwecke und für den Anschluß an Stromversorgungsanlagen sowie für den Stromverbrauch werden von dem Standinhaber Gebühren erhoben.
§ 2 Standgebühren
(1) Für die Überlassung von Standflächen beträgt die Gebühr je Quadratmeter und je Markttag unbeschadet der tatsächlichen Nutzung zwischen 0,30 und 4 Euro.
(2) Innerhalb des Rahmens bemessen die Bezirke die Gebühr nach den für das Betreiben der Märkte erforderlichen Kosten des Marktveranstalters.
§ 3 Strombegebühren
(1) Die Gebühr für den Stromanschluss beträgt je Markttag zwischen 1,50 und 4 Euro.
(2) Die Gebühr für den Stromverbrauch beträgt je angefangene 1,5 Kilowattstunde zwischen 0,40 und 4 Euro. Die Gebühr bemisst sich
a)
nach dem tatsächlichen Verbrauch oder
b)
wenn der tatsächliche Verbrauch nicht erfasst werden kann, nach dem gesamten Anschlusswert der betriebenen Geräte bezogen auf die Dauer der möglichen Nutzung.
§ 4
Die Gebühren sind mit Ausnahme der Gebühr nach
§ 3 Abs. 3
im voraus zu entrichten.
§ 5
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1987 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Wochenmärkte vom 9. März 1973 (GVBl. S. 493), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Dezember 1985 (GVBl. S. 2417), außer Kraft.
Berlin, den 5. Dezember 1986
Der Senat von Berlin
Diepgen Regierender Bürgermeister | Elmar Pieroth Senator für Wirtschaft und Arbeit |
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