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Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Waffenrecht (Waffengebührenordnung - WaffGebO) Vom 14. September 2021

Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Waffenrecht (Waffengebührenordnung - WaffGebO) Vom 14. September 2021
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Waffenrecht (Waffengebührenordnung - WaffGebO) vom 14. September 202125.09.2021
Eingangsformel25.09.2021
§ 1 - Gebührenerhebung25.09.2021
§ 2 - Rahmengebühren25.09.2021
§ 3 - Gebühren bei Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrags25.09.2021
§ 4 - Gebührenfreie Amtshandlungen25.09.2021
§ 5 - Übergangsregelung25.09.2021
§ 6 - Inkrafttreten25.09.2021
Anlage - Gebührenverzeichnis25.09.2021
Auf Grund des § 6 Absatz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juni 2019 (GVBl. S. 284) geändert worden ist, verordnet der Senat:

§ 1 Gebührenerhebung

Die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Waffenbehörde, insbesondere für Prüfungen und Untersuchungen nach dem Waffengesetz und nach den im Rahmen des Waffenrechts erlassenen Rechtsverordnungen, werden nach dieser Gebührenordnung und dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben.

§ 2 Rahmengebühren

Bei Amtshandlungen, für die in dem Gebührenverzeichnis eine Rahmengebühr durch Rahmensätze festgelegt ist, ist die Gebühr zu bemessen:
1.
nach den Kosten des Verwaltungsaufwandes und
2.
nach dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung, dem Nutzen oder der Bedeutung der Amtshandlung für die Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner.
Soweit die Amtshandlung eine Genehmigung einer Dienstleistung im Sinne der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) betrifft, ist die Gebühr nur nach den Kosten des Verwaltungsaufwandes zu bemessen; Satz 1 Nummer 2 findet keine Anwendung.

§ 3 Gebühren bei Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrags

(1) Lehnt die Waffenbehörde einen Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung ab, erhebt sie ein oder bis zu fünf Zehntel der vollen Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis. Die Gebühr nach Satz 1 ist zu erstatten oder auf die für die begehrte Amtshandlung zu zahlende Gebühr anzurechnen, wenn die Ablehnung im Widerspruchs- oder Verwaltungsgerichtsverfahren aufgehoben wird. Wird der Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung zurückgenommen, erhebt die Waffenbehörde ein oder bis zu fünf Zehntel der vollen Gebühr, wenn sie mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen, die Amtshandlung aber noch nicht abgeschlossen hat. Für die Bemessung der Gebühr nach Satz 1 und 3 gilt § 2 entsprechend.
(2) Bei Rahmengebühren ist für die Erhebung gemäß Absatz 1 von der Gebühr auszugehen, die bei Vornahme der Amtshandlung gemäß § 2 festzusetzen wäre.
(3) Wird der Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, ist keine Gebühr zu erheben.

§ 4 Gebührenfreie Amtshandlungen

Folgende Amtshandlungen sind gebührenfrei:
1.
Austragung der Waffe in der Waffenbesitzkarte, die freiwillig zur Vernichtung bei einer Waffenbehörde oder bei einer Polizeidienststelle abgegeben wird,
2.
Ausstellung einer Bescheinigung nach § 55 Absatz 2 Satz 1 oder § 56 des Waffengesetzes und
3.
Amtshandlungen in Bezug auf Waffen und Munition, die im dienstlichen Interesse von einem öffentlichen Bediensteten verwendet werden.

§ 5 Übergangsregelung

Bei Amtshandlungen, die vor dem 25. September 2021 beantragt worden sind, ist die Kostenverordnung zum Waffengesetz vom 19. Juli 1976 (BGBl. I S. 1810), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Januar 2000 (BGBl. I S. 38) geändert worden ist, weiter anzuwenden, soweit sie im Einzelfall für die Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner günstiger ist; im Übrigen richtet sich die Gebührenerhebung ab Vollendung der Amtshandlung am 25. September 2021 nach dieser Verordnung.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 14. September 2021
Der Senat von Berlin
Michael Müller Andreas Geisel
Regierender Bürgermeister Senator für Inneres und Sport

Anlage

Gebührenverzeichnis
Gebührenverzeichnis
Tarifstelle Gebührentatbestand Gebühr in €
1 Erwerb und Besitz von Waffen, Munition
1.1 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte
1.1.1 für eine natürliche Person nach § 10 Absatz 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Waffe 121
1.1.2 für eine juristische Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe und der Eintragung einer oder eines Verantwortlichen 119
1.1.3 für Jägerinnen und Jäger nach § 10 Absatz 1 WaffG
1.1.3.1 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Kurzwaffe 31
1.1.3.2 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 WaffG einschließlich der Eintragung der ersten Langwaffe 31
1.1.3.3 in Verbindung mit § 13 Absatz 9 Satz 1 WaffG, dieser in Verbindung mit § 13 Absatz 3 WaffG, einschließlich der Eintragung des ersten Schalldämpfers 31
1.1.4 für Sportschützinnen und Sportschützen nach § 10 Absatz 1 WaffG
1.1.4.1 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 und 3 Satz 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe 87
1.1.4.2 in Verbindung mit § 14 Absatz 5 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für eine halbautomatische Langwaffe oder eine mehrschüssige Kurzwaffe 112
1.1.4.3 in Verbindung mit § 14 Absatz 6 WaffG 107
1.1.5 für Brauchtumsschützinnen und Brauchtumsschützen nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 16 Absatz 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Einzellader- oder Repetier-Langwaffe 82
1.1.6 für Waffensammlerinnen und Waffensammler nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 17 Absatz 2 WaffG 387
1.1.7 für Erwerberinnen und Erwerber einer Waffensammlung infolge Erbfalls nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 17 Absatz 3 WaffG 191
1.1.8 für Waffen- und Munitionssachverständige nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 18 Absatz 2 WaffG 387
1.1.9 für gefährdete Personen nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe 205
1.1.10 für Erwerberinnen und Erwerber von Schusswaffen infolge Erbfalls nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 20 Absatz 2 WaffG einschließlich der Eintragung der ersten Schusswaffe 112
1.1.11 nach § 10 Absatz 1 WaffG in Fällen des § 8 und § 28 Absatz 1 WaffG - Geld- und Werttransporte - einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe 95
1.1.12 nach § 10 Absatz 1 WaffG in Fällen des § 28 Absatz 1 WaffG - Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des § 19 WaffG oder eines gefährdeten Objekts (außer Geld- und Werttransporte) - einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe 205
1.1.13 nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 39b Absatz 1 und 2 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Salutwaffe 97
1.1.14 nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nummer 1.1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Feuerwaffe 82
1.1.15 nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 25c Absatz 1 und 3 AWaffV einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe im Sinne des § 25c Absatz 1 Satz 1 AWaffV 82
1.1.16 Gleichzeitige Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb oder Besitz einer weiteren Waffe nach § 10 Absatz 1 WaffG 15
1.1.17 Gleichzeitige Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 1 WaffG - pro Waffe 5
1.1.18 Gleichzeitige Eintragung einer weiteren infolge Erbfalls erworbenen Schusswaffe nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 20 Absatz 2 WaffG 10
1.1.19 für mehrere Berechtigte nach § 10 Absatz 2 Satz 1 WaffG oder § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 WaffG einschließlich der Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb oder Besitz einer Waffe
1.1.19.1 für die erste Person Gebühr in Höhe der Gebühr für die Ausstellung der jeweiligen Waffenbesitzkarte
1.1.19.2 für jede weitere Person 85 % der Gebühr für die Ausstellung der jeweiligen Waffenbesitzkarte
1.1.20 Ausstellung eines Folgedokuments für eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte nach § 10 Absatz 1 und Absatz 2 WaffG 17
1.1.21 Ausstellung eines Folgedokuments für eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte nach § 10 Absatz 1 WaffG in Fällen des §§ 17 und 18 WaffG 30
1.2 Ein- oder Austragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte
1.2.1 Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb einer weiteren Waffe nach § 10 Absatz 1 WaffG 60% der Gebühr für die Ausstellung der jeweiligen Waffenbesitzkarte
1.2.2 Eintragung einer Berechtigung zum Besitz einer Langwaffe nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 und § 37g Absatz 1 WaffG 25
1.2.3 Eintragung einer Berechtigung zum Besitz eines Schalldämpfers nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 13 Absatz 9 WaffG, dieser in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 WaffG, und § 37g Absatz 1 WaffG 25
1.2.4 Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 1 WaffG für eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Schusswaffe 25
1.2.5 Eintragung einer infolge Erbfalls erworbenen Schusswaffe nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 20 Absatz 2 WaffG 60
1.2.6 Eintragung eines erworbenen wesentlichen Teils nach § 37g Absatz 1 WaffG in Fällen der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 2 WaffG 25
1.2.7 Eintragung einer erworbenen Waffe nach § 37g Absatz 1 WaffG, soweit die Eintragung nicht durch eine andere Gebühr abgegolten ist 25
1.2.8 Gleichzeitige Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb oder Besitz einer weiteren Waffe nach § 10 Absatz 1 WaffG oder 15
1.2.9 Gleichzeitige Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 1 WaffG - pro Waffe 5
1.2.10 Gleichzeitige Eintragung einer weiteren infolge Erbfalls erworbenen Schusswaffe nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 20 Absatz 2 WaffG 10
1.2.11 Eintragung einer Berechtigung einer Person zum Erwerb und Besitz oder zum Besitz einer oder mehrerer in der Waffenbesitzkarte eingetragener Waffen nach § 10 Absatz 2 WaffG 85 % der Gebühr für die Ausstellung der jeweiligen Waffenbesitzkarte
1.2.12 Eintragung der Sicherung einer Schusswaffe mit einem Blockiersystem gemäß § 20 Absatz 3 Satz 2 WaffG nach § 37g Absatz 1 WaffG 20
1.2.13 Austragung einer Waffe, einer berechtigten Person oder einer Sicherung einer Schusswaffe mit einem Blockiersystem 25
1.3 Umschreibung einer Waffenbesitzkarte
1.3.1 über vereinseigene Schusswaffen auf Grund der Änderung eines Berechtigten im Fall des § 10 Absatz 2 WaffG 58
1.3.2 auf Grund einer Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlerinnen oder Waffensammlern nach § 10 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 17 Absatz 2 WaffG 256
1.4 Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 oder 2 WaffG mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat 38
1.5 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins
1.5.1 für eine natürliche Person nach § 10 Absatz 3 Satz 2 WaffG 56
1.5.2 für Munitionssammlerinnen und Munitionssammler nach § 10 Absatz 3 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 17 Absatz 2 WaffG
1.5.2.1 ohne bereits bestehende Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema 304
1.5.2.2 mit bereits bestehender Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema 39
1.5.3 für Munitionssachverständige nach § 10 Absatz 3 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 18 Absatz 2 WaffG
1.5.3.1 ohne bereits bestehende Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema 304
1.5.3.2 mit bereits bestehender Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema 39
2 Führen und Schießen
2.1 Ausstellung eines Waffenscheins
2.1.1 nach § 10 Absatz 4 Satz 1 WaffG in Fällen des § 19 Absatz 2 WaffG
2.1.1.1 im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund desselben Sachverhalts 26
2.1.1.2 im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund eines anderen Sachverhalts 173
2.1.2 nach § 10 Absatz 4 Satz 1 WaffG in Fällen des § 8 und § 28 WaffG - Geld- und Werttransporte
2.1.2.1 im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund des gleichen Bedürfnisses 59
2.1.2.2 im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund eines anderen Bedürfnisses 75
2.1.3 nach § 10 Absatz 4 Satz 1 WaffG in Fällen des § 28 WaffG - Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des § 19 WaffG oder eines gefährdeten Objekts (außer Geld- und Werttransporte)
2.1.3.1 im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund des gleichen Bedürfnisses 59
2.1.3.2 im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund eines anderen Bedürfnisses 173
2.2 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins
2.2.1 nach § 10 Absatz 4 Satz 1 und 2 WaffG in Fällen des § 19 WaffG 185
2.2.2 nach § 10 Absatz 4 Satz 1 und 2 WaffG in Fällen des § 8 WaffG und § 28 WaffG 44-156
2.3 Wiedererteilung eines Waffenscheins bei Antragstellung auf Verlängerung der Geltungsdauer nach deren Ablauf
2.3.1 nach § 10 Absatz 4 Satz 1 WaffG in Fällen des § 19 WaffG 193
2.3.2 nach § 10 Absatz 4 Satz 1 und 2 WaffG in Fällen des § 8 und § 28 WaffG 59-170
2.4 Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen nach § 28 Absatz 3 WaffG je Wachperson 63
2.5 Nachträgliche Aufnahme eines Zusatzes in den Waffenschein nach § 28 Absatz 4 WaffG 57
2.6 Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines nach § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG 92
2.7 Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen nach § 10 Absatz 5, auch in Verbindung mit § 16 Absatz 3 WaffG 93-229
3 Schießstätten
3.1 Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte einschließlich der Abnahmeprüfung durch die zuständige Behörde nach § 27 Absatz 1 WaffG und § 27a Absatz 1 Satz 1 WaffG 228-597
3.2 Regel- und Sonderprüfungen von Schießstätten nach § 27a Absatz 1 Satz 2 bis 4 WaffG 195-220
Anmerkung zu Tarifstelle 3.1 und 3.2
Die Kosten für die Hinzuziehung einer oder eines anerkannten Schießstandsachverständigen bei den Überprüfungen nach § 27a Absatz 1 Satz 1 bis 4 WaffG hat die Betreiberin oder der Betreiber der Schießstätte gemäß § 27a Absatz 1 Satz 5 WaffG zu tragen; die Waffenbehörde kann eine gesonderte Erstattung als Auslagen verlangen.
4 Waffenherstellung, Waffenhandel
4.1 Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition nach § 21 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz WaffG 252-1.111
4.2 Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition nach § 21 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz WaffG 252-597
4.3 Stellvertretererlaubnis nach § 21a WaffG 155
4.4 Bewilligung einer Fristverlängerung nach § 21 Absatz 5 Satz 2 oder § 21a Satz 3 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Satz 2 WaffG 55
4.5 Erteilung einer Registerauskunft nach § 9 Absatz 3 WaffRG 37
4.6 Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 WaffG 375-1.111
5 Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes
5.1 Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes nach § 29 WaffG
5.1.1 für eine Waffe oder Munition 35
5.1.2 zzgl. für jede weitere Waffe oder Munition 3
5.2 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes nach § 30 WaffG 39
5.3 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes nach § 32 Absatz 1 oder Absatz 1a WaffG 51
5.4 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes nach § 32 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 32 Absatz 4 WaffG 39
5.5 Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition nach § 32 Absatz 1 Satz 2 WaffG, auch in Verbindung mit § 32 Absatz 4 WaffG, oder § 32 Absatz 1a Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Satz 2 WaffG 25
6 Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Feuerwaffenpass
6.1 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes für die Inhaberin oder den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 6 WaffG 31
6.2 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Absatz 6 WaffG 47
6.3 Ein- und Austragung einer Waffe oder Munition in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass nach § 32 Absatz 6 WaffG 15
6.4 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Absatz 6 WaffG in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Satz 2 AWaffV 25
6.5 Wiederausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Absatz 6 WaffG bei Antragstellung auf Verlängerung der Geltungsdauer nach deren Ablauf 47
6.6 Verlängerung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition im Europäischen Feuerwaffenpass nach § 32 Absatz 1 Satz 2 WaffG oder § 32 Absatz 1a Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Satz 2 WaffG 16
6.7 Änderung der sonstigen Eintragungen im Europäischen Feuerwaffenpass z. B. § 33 Absatz 1 Satz 3 AWaffV in Verbindung mit § 9 Absatz 1 oder 2 WaffG) 15
6.8 Ausstellung eines Folgedokuments für einen bereits vorhandenen Europäischen Feuerwaffenpass 17
7 Zulassungen von Ausnahmen
7.1 von waffenrechtlichen Alterserfordernissen nach § 3 Absatz 3 WaffG 131
7.2 von den Erlaubnispflichten nach § 12 Absatz 5 WaffG 93-156
7.3 für Veranstaltungen der Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 2 WaffG 155
7.4 von der Blockierpflicht für Erbwaffen nach § 20 Absatz 6 Satz 1 WaffG 20
7.5 von der Blockierpflicht bei einer infolge Erbfalls erworbenen Waffensammlung nach § 20 Absatz 6 Satz 2 WaffG 73
7.6 vom Alterserfordernis für das Schießen auf Schießstätten nach § 27 Absatz 4 WaffG 118
7.7 von den Beschränkungen des § 9 Absatz 1 AWaffV beim Schießen auf Schießstätten nach § 9 Absatz 2 AWaffV 118
7.8 von den Handelsverboten nach § 35 Absatz 3 Satz 2 WaffG 167
7.9 von dem Verbot des Führens von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Absatz 2 WaffG 167
8 Ausstellung von Anzeigebescheinigungen
8.1 nach § 37h WaffG 30
8.2. nach § 25c Absatz 2 Satz 2 AWaffV in Verbindung mit § 37h WaffG 30
9 Prüfungen, Überprüfungen, Anerkennungen
9.1 Regelüberprüfung nach § 4 Absatz 3 WaffG 61
9.2 Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG 45
9.3 Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 in Verbindung mit § 14 Absatz 4 Satz 3 WaffG 30
9.4 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 7 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 2 AWaffV 321-431
9.5 Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nach § 7 WaffG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 AWaffV 918
9.6 Kontrolle der Aufbewahrung
9.6.1. Durchgeführte Kontrolle der Aufbewahrung am Aufbewahrungsort nach § 36 Absatz 3 Satz 2 und 3 WaffG 103
9.6.2 Zweite und jede weitere anlassunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung innerhalb von drei Jahren nach § 36 Absatz 3 Satz 2 und 3 WaffG 51
10 Gestattungen
10.1 Zulassung einer gleichwertigen oder abweichenden Aufbewahrung nach § 13 Absatz 1 Satz 3 und den Absätzen 4 bis 6 AWaffV sowie § 14 AWaffV 31
10.2 Gestattung der Teilnahme am Lehrgang im Verteidigungsschießen nach § 23 Absatz 2 AWaffV 73
11 Anordnungen
11.1 zur Abwehr von Gefahren nach § 9 Absatz 3 WaffG 36-75
11.2 zur Kennzeichnungspflicht nach § 25a WaffG 61
11.3 zur Aufbewahrung nach § 36 Absatz 6 WaffG 36-75
11.4 nach § 37c Absatz 2 Nummer 2 WaffG bei Inbesitznahme von Waffen oder Munition nach § 37c Absatz 1 WaffG 36-75
11.5 zur Vorlagepflicht nach § 39 Absatz 3 WaffG 36-75
11.6 nach § 40 Absatz 5 Satz 2 WaffG bei Inbesitznahme einer Waffe nach § 40 Absatz 5 Satz 1 WaffG 36-75
11.7 nach § 46 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 WaffG 36-149
12 Untersagungen
12.1 nach § 10 Absatz 4 AWaffV und nach § 25 Absatz 1 Satz 1 AWaffV sowie nach § 27a Absatz 2 Satz 1 WaffG 73-112
12.2 nach § 41 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 WaffG 146-430
13 Sicherstellung von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden nach § 37c Absatz 2 Nummer 1 WaffG, § 40 Absatz 5 Satz 2 WaffG, § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 1 WaffG 36-149
14 Einziehungen und Verwertungen von Waffen oder Munition nach § 37c Absatz 3 WaffG oder § 46 Absatz 5 WaffG 36-149
15 Sonstige Fälle
15.1 Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 WaffG 332
15.2 Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene, unlesbar oder anderweitig unbrauchbar gewordene waffenrechtliche Erlaubnis 32
15.3 Versendung einer Akte auf Verlangen 14
16 Meldeportal des Nationalen Waffenregisters
16.1 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters nach § 2a Absatz 3 Satz 1 WaffRGDV 49
16.2 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags auf Änderung einer Berechtigung für das Meldeportal des Nationalen Waffenregisters nach § 2a Absatz 3 Satz 1 WaffRGDV 37
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