Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Dritten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks Vom 27. April 2007
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Dritten Staatsvertrages zur
Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit
zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
Vom 27. April 2007
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Dritten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks vom 27. April 2007 | 17.05.2007 |
Eingangsformel | 17.05.2007 |
Nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks vom 29. März 2007 (GVBl. S. 131) wird bekannt gegeben, dass der von Berlin am 4. Dezember 2006 unterzeichnete Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 am 1. Mai 2007 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 26. April 2007
Der Regierende Bürgermeister
von Berlin
Klaus Wowereit
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