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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zum Beitritt des Landes Berlin zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie des Freistaates Bayern über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder Vom 29. November 2012

Gesetz zum Beitritt des Landes Berlin zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg,
Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie des Freistaates Bayern über die Einrichtung
einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
Vom 29. November 2012
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Beitritt des Landes Berlin zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie des Freistaates Bayern über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder vom 29. November 201212.12.2012
Eingangsformel12.12.2012
§ 112.12.2012
§ 212.12.2012
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

(1) Dem Beitritt des Landes Berlin zum
Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie des Freistaates Bayern über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
vom 19. Mai 2011 und vom 29. August 2011 wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag
wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Regelungen des Staatsvertrags nach seinem
Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 für das Land Berlin in Kraft treten, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
*
Berlin, den 29. November 2012
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
Fußnoten
*)
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 6. Februar 2013 (GVBl. S. 23) treten für das Land Berlin die Regelungen des Staatsvertrages nach seinem
Artikel 9 Absatz 2 am 21.12.2012 in Kraft.]
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