Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Sechsten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien Vom 2. Oktober 2019
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Sechsten Staatsvertrages zur Änderung
des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien
Vom 2. Oktober 2019
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Sechsten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien vom 2. Oktober 2019 | 23.10.2019 |
Eingangsformel | 23.10.2019 |
Gemäß
§ 3
Absatz 2 des Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien vom 22. August 2019 (GVBl. S. 536) wird bekannt gegeben, dass der seitens Berlin am 4. April 2019 unterzeichnete Staatsvertrag nach dessen
Artikel 2
Absatz 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 2. Oktober 2019
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Michael Müller
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