BlnVvDÜV
DE - Landesrecht Berlin

Verordnung über die Übermittlung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Verwaltungsvollzugsdatenübermittlungsverordnung - BlnVvDÜV) Vom 27. April 2021

Verordnung über die Übermittlung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Verwaltungsvollzugsdatenübermittlungsverordnung - BlnVvDÜV) Vom 27. April 2021
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über die Übermittlung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Verwaltungsvollzugsdatenübermittlungsverordnung - BlnVvDÜV) vom 27. April 202121.05.2021
Eingangsformel21.05.2021
§ 1 - Datenübermittlung zur Ermittlung des Bevölkerungsbestandes und der Bevölkerungsbewegungen21.05.2021
§ 2 - Regelmäßige Datenübermittlung zur Durchführung der innergemeindlichen Wanderungsstatistik und der innergemeindlichen Bevölkerungsfortschreibung21.05.2021
§ 3 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten21.05.2021
Anlage I21.05.2021
Anlage II21.05.2021
Auf Grund des § 22 Absatz 1 und 3 des Landesstatistikgesetzes vom 9. Dezember 1992 (GVBl. S. 365), das zuletzt durch Artikel 50 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist, verordnet der Senat nach Anhörung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:

§ 1 Datenübermittlung zur Ermittlung des Bevölkerungsbestandes und der Bevölkerungsbewegungen

(1) Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten übermittelt dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zur Ermittlung des Bevölkerungsbestandes und der Bevölkerungsbewegungen verarbeitete Daten auf der Grundlage von Daten aus dem dort geführten Melderegister. Bezeichnung, Umfang und Format der übermittelten Daten bestimmen sich im Einzelnen durch die Anlage I zu dieser Verordnung, den Statistikdatensatz Bevölkerungsbestand, Stand 2019, des Deutschen Städtetages und durch die Anlage II zu dieser Verordnung, den Statistikdatensatz Bevölkerungsbewegung, Stand 2019, des Deutschen Städtetages. Als Erhebungsmerkmale werden, in den Anlagen I und II jeweils aufgeschlüsselt in weitere untergliederte Merkmale, übermittelt:
1.
aus der Anlage I, dem Statistikdatensatz Bevölkerungsbestand, die
a)
Merkmale zum Raumbezug,
b)
Merkmale zur Wohnung an der Basisadresse,
c)
Merkmale zu allen aktuellen Wohnungen der Person,
d)
Merkmale zur zuletzt in der Basisgemeinde aufgegebenen Wohnung,
e)
Merkmale zum Zuzug in die Basisgemeinde,
f)
Merkmale zur Demographie,
g)
Merkmale zum Kernhaushalt der Person an der Basisadresse,
h)
Namensübereinstimmungs-Nummern an der Basisadresse,
i)
weitere Merkmale aus dem Melderegister,
j)
Merkmale zum Migrationshintergrund sowie
k)
weitere Merkmale, insbesondere Geschlecht und Familienstand und
2.
aus der Anlage II, dem Statistikdatensatz Bevölkerungsbewegungen, die
a)
Merkmale zum Raumbezug,
b)
Merkmale zur Wohnung an der Basisadresse,
c)
Merkmale zu allen aktuellen Wohnungen der Person,
d)
Merkmale zur innergemeindlichen Wanderung,
e)
Merkmale zur Wanderung über die Grenze der Basisgemeinde,
f)
Merkmale zur Demographie,
g)
Merkmale zum Bewegungsvorgang,
h)
sonstige Merkmale, insbesondere Alter, Staatsangehörigkeit und Familienstand der Mutter bei Geburt,
i)
weitere Merkmale aus dem Melderegister,
j)
Merkmale zum Migrationshintergrund sowie
k)
weitere Merkmale, insbesondere Geschlecht und Familienstand.
(2) Die Datenübermittlungen nach Absatz 1 erfolgen halbjährlich zum 30. Juni und zum 31. Dezember.
(3) Die Daten nach Absatz 1 dürfen zu folgenden statistischen Zwecken verwendet werden:
1.
Bereitstellung statistischer Daten für die Berliner Verwaltung,
2.
Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden,
3.
Veröffentlichung statistischer Berichte,
4.
Erstellung von Analysen über die Entwicklung der Zahlen der Einwohnerinnen und Einwohner im Zeitablauf in fachlich und räumlich differenzierter Form,
5.
Datenbereitstellung für Anforderungen aus allen Bereichen der Gesellschaft und
6.
Datenbereitstellung für das Statistische Informationssystem Berlin-Brandenburg.
(4) Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg anonymisiert die Mikrodaten nach Absatz 1 vor der Erstellung statistischer Auswertungen mit einem algorithmischen Verfahren. Statistische Auswertungen aus den Daten mit den Originalhäufigkeiten können für Planungen, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, an folgende Behörden der Berliner Verwaltung übermittelt werden, auch soweit Ergebnisfelder nur einen einzigen Fall ausweisen:
1.
die für Bildung zuständige Senatsverwaltung und Ämter der Bezirksverwaltungen für Prognosen bezogen auf Schülerinnen und Schüler und für Betreuungsplanungen,
2.
die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung für die Indikatorenberechnung,
3.
die für Soziales zuständige Senatsverwaltung für die Sozialberichterstattung, das Sozialstatistische Berichtswesen und die Berichterstattung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung,
4.
die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung für die Erstellung der Bevölkerungsprognose und für sozialräumliche und städteplanerische Untersuchungen,
5.
die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung für die Ermittlung von Umweltbelastungen und für Planungen zum Abfallaufkommen,
6.
die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung für die Erstellung von Verkehrsmodellen und von Verkehrsprognosen und
7.
die für die Durchführung von Wahlen zuständigen Ämter der Bezirksverwaltungen für die Wahlgebietseinteilung.

§ 2 Regelmäßige Datenübermittlung zur Durchführung der innergemeindlichen Wanderungsstatistik und der innergemeindlichen Bevölkerungsfortschreibung

(1) Erfolgt die Verlegung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung bei einem Einzug in eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung oder bei einem Wechsel des Wohnungsstatus einer Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung innerhalb Berlins, übermittelt die Meldebehörde aus dem dort geführten Melderegister dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zur Durchführung der innergemeindlichen Wanderungsstatistik und der innergemeindlichen Bevölkerungsfortschreibung die Angaben zu den Merkmalen nach den Absätzen 2 und 3.
(2) Als Erhebungsmerkmale werden übermittelt:
1.
der Tag des Einzugs in die neue alleinige Wohnung oder Hauptwohnung oder der Tag des Wechsels des Wohnungsstatus einer Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung,
2.
der bisherige und neue Wohnort sowie der Wohnungsstatus am bisherigen und neuen Wohnort,
3.
das Geschlecht, der Tag der Geburt und der Familienstand,
4.
die Staatsangehörigkeit, der Ort der Geburt sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat der Geburt,
5.
die rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft und
6.
die Tatsache der An- und Abmeldung von Amts wegen.
(3) Als Hilfsmerkmale werden übermittelt:
1.
die Bezeichnung der Meldebehörde,
2.
das Ordnungsmerkmal der Meldebehörde und
3.
die letzte frühere und die derzeitige Anschrift.
(4) Die Übermittlung der Daten nach den Absätzen 2 und 3 erfolgt mindestens monatlich. § 2 Absatz 2 und 4 der Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten in Berlin vom 28. September 2017 (GVBl. S. 522), die durch Verordnung vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 605) geändert worden ist, gilt entsprechend.
(5) Die Daten nach den Absätzen 2 und 3 dürfen zur Durchführung der Wanderungsstatistik und der Bevölkerungsfortschreibung jeweils auf Ebene der Bezirke verwendet werden.

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Übermittlung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 20. Dezember 1993 (GVBl. S. 661), die zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 430) geändert worden ist, außer Kraft.
Berlin, den 27. April 2021
Der Senat von Berlin
Michael Müller Andreas Geisel
Regierender Bürgermeister Senator für Inneres und Sport

Anlage I

Statistikdatensatz Bevölkerungsbestand, Stand 2019 des Deutschen Städtetages
Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument
Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen:
Abbildung

Anlage II

Statistikdatensatz Bevölkerungsbewegungen, Stand 2019 des Deutschen Städtetages
Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument
Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen:
Abbildung
Markierungen
Leseansicht