Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder Vom 14. Oktober 2013
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2,
882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung
und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und
§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung
und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
Vom 14. Oktober 2013
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder vom 14. Oktober 2013 | 06.12.2013 |
Eingangsformel | 06.12.2013 |
Nach
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
vom 15. März 2013 (GVBl. S. 38) wird bekannt gegeben, dass der am 5. Dezember 2012 vom Land Berlin unterzeichnete
Staatsvertrag
nach seinem Artikel 8 Absatz 1 am 11. Oktober 2013 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 14. Oktober 2013
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Thomas Heilmann
Feedback