LEPrStVtrG BE 2007
DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und die Änderung des Landesplanungsvertrages

Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg
über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)
und die Änderung des Landesplanungsvertrages
*)
Vom 15. Dezember 2007
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Hinweis:Eine Verletzung der für Raumordnungspläne geltenden Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht worden ist, ist unbeachtlich (Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 des Landesplanungsvertrags).

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und die Änderung des Landesplanungsvertrages vom 15. Dezember 200723.12.2007
Eingangsformel23.12.2007
§ 123.12.2007
§ 223.12.2007
§ 323.12.2007
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 10. Oktober 2007 unterzeichneten
Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)
und die Änderung des Landesplanungsvertrages wird zugestimmt. Der
Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

Die für Raumordnung zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, den Wortlaut des Landesplanungsvertrages in der vom Inkrafttreten des
Staatsvertrages der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)
und die Änderung des Landesplanungsvertrages an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
Berlin, den 15. Dezember 2007
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Walter Momper
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
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