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DE - Landesrecht Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) Vom 29. Januar 2008

Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Abkommens zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
(DIBt-Änderungsabkommen)
Vom 29. Januar 2008
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) vom 29. Januar 200824.02.2008
Eingangsformel24.02.2008
Nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) vom 13. Mai 2006 (GVBl. S. 438) wird bekannt gegeben, dass das DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 am 1. Februar 2008 in Kraft tritt.
Berlin, den 29. Januar 2008
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Ingeborg Junge-Reyer
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