Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) Vom 29. Januar 2008
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Abkommens zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
(DIBt-Änderungsabkommen)
Vom 29. Januar 2008
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) vom 29. Januar 2008 | 24.02.2008 |
Eingangsformel | 24.02.2008 |
Nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) vom 13. Mai 2006 (GVBl. S. 438) wird bekannt gegeben, dass das DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 am 1. Februar 2008 in Kraft tritt.
Berlin, den 29. Januar 2008
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Ingeborg Junge-Reyer
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