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DE - Landesrecht Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttretendes Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) Vom 12. März 2018

Bekanntmachung über das Inkrafttretendes Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
(3. DIBt-Änderungsabkommen)
Vom 12. März 2018
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über das Inkrafttretendes Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) vom 12. März 201828.03.2018
Eingangsformel28.03.2018
Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 154) wird bekannt gegeben, dass das 3. DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 am 1. April 2018 in Kraft treten wird.
Berlin, den 12. März 2018
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Katrin Lompscher
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