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DE - Landesrecht Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 30. November 2006

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10
Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb
eines gemeinsamen Registerportals der Länder
vom 30. November 2006
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 30. November 200618.07.2007
Eingangsformel18.07.2007
Nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
vom 25. Januar 2007 (GVBl. S. 16) wird bekannt gegeben, dass der am 30. November 2006 unterzeichnete
Staatsvertrag nach seinem § 13 Abs. 1
am 4. April 2007 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 27. Juni 2007
Senatsverwaltung für Justiz
Gisela von der Aue
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