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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Aufhebung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover Vom 3. Dezember 2009

Gesetz zu dem Staatsvertrag
über die Aufhebung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin
und dem Land Niedersachsen über
die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover
Vom 3. Dezember 2009
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Aufhebung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover vom 3. Dezember 200913.12.2009
Eingangsformel13.12.2009
§ 113.12.2009
§ 213.12.2009
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

(1) Dem am 21. Oktober 2009 unterzeichneten
Staatsvertrag über die Aufhebung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover
wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der
Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
*
Berlin, den 3. Dezember 2009
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Karin Seidel-Kalmutzki
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
Fußnoten
*)
Entsprechend der Bekanntmachung vom 18. April 2010 (GVBl. S. 246) tritt der Staatsvertrag gemäß seinem
Artikel 3 am 09.03.2010 in Kraft.
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