Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Aufhebung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover Vom 3. Dezember 2009
Gesetz zu dem Staatsvertrag
über die Aufhebung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin
und dem Land Niedersachsen über
die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover
Vom 3. Dezember 2009
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Aufhebung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover vom 3. Dezember 2009 | 13.12.2009 |
Eingangsformel | 13.12.2009 |
§ 1 | 13.12.2009 |
§ 2 | 13.12.2009 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
(1) Dem am 21. Oktober 2009 unterzeichneten
Staatsvertrag über die Aufhebung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover
wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der
Staatsvertrag
nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
*
Berlin, den 3. Dezember 2009
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Karin Seidel-Kalmutzki
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
Fußnoten
*)
Entsprechend der Bekanntmachung vom 18. April 2010 (GVBl. S. 246) tritt der Staatsvertrag gemäß seinem
Artikel 3
am 09.03.2010 in Kraft.
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