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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung Vom 8. Oktober 2007

Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung
eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst
und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes
für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Vom 8. Oktober 2007
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung vom 8. Oktober 200718.10.2007
Eingangsformel18.10.2007
§ 118.10.2007
§ 218.10.2007
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 29. Mai 2007 vom Land Berlin unterzeichneten
Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
wird zugestimmt. Der Staatsvertrag
wird als Anlage nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinen
§§ 14 und 16 für das Land Berlin in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
Berlin, den 8. Oktober 2007
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Walter Momper
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
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